Förderung von Klimaschutzprojekten
Nov
Erfolgreiches Programm des Bundesumweltministeriums
Die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen dient der Förderung von Klimaschutzprojekten, indem Investitionen und Wertschöpfung vor Ort angekurbelt werden. Die Fördergelder werden sehr stark nachgefragt.
Die Zahl der Antragsteller in den Jahren 2009 und 2010 hat die Prognose des Bundesumweltministeriums (Abkürzung: BMU) weit überschritten und auch nach einer Absenkung der Fördersätze besteht ein uneingeschränktes Interesse an dem aufgelegten Programm. Durch den hohen Andrang, kombiniert mit der Parlamentsentscheidung zum Haushalt 2010, ist das Budget der Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen für die Jahre 2010 und 2011 bereits mit den vorliegenden Anträgen weitestgehend ausgeschöpft.
Der Deutsche Bundestag hat im Juli die Haushaltssperre auf den Haushaltstitel, aus dem die Nationale Klimaschutzinitiative finanziert wird, aufgehoben, um größeren finanziellen Spielraum zu haben. Die frei gewordenen Mittel werden verwendet, um bereits eingegangene Anträge auf Fördergelder noch im gleichen Jahr zu bewilligen. Die beschlossene Kürzung der Fördersätze vom Mai wird dabei allerdings beibehalten.
Bis zum 31. Dezember 2010 können keine weiteren Anträge mehr entgegengenommen werden.
Die Förderung von Klimaschutz-Teilkonzepten und Konzepten für Modellprojekte mit dem Leitbild der CO2-Neutralität bleiben des Weiteren ausgesetzt und der nächste Stichtag für die Einreichung von diesbezüglichen Projektskizzen ist ebenfalls aufgehoben.